Werkstudent Semesterferien und was ein Werkstudent überhaupt ist

23. Juli 2021laura

Heutzutage hat nicht jeder Student einen finanziellen Puffer und muss schauen wie er während seiner Uni Zeit seine Miete zahlen kann. Um so etwas bei Seite zu schaffen wurde das BAföG erschaffen, doch leider hat nicht jeder das Recht dieses zu beziehen, daher muss es noch weitere Optionen geben wie man als Student über die Runden kommt. Hier kommen wir zu dem Thema von heute. Was heißt es ein Werkstudent zu sein? Neben dem Studium hat man die Möglichkeit einer Arbeit nachzugehen und tatsächlich tun das sogar 2/3 aller Studenten etwa 10 Stunden die Woche. Doch dafür muss man einige Voraussetzungen erfüllen, nicht jeder kann einfach ein Werkstudent werden.

Werkstudent Semesterferien, was ist zu Voraussetzung?

  • Man ist während des Jobs an einer Hochschule eingeschrieben
  • Der Student hat noch keinen Hochschulabschluss
  • Der Studierende befindet sich nicht in einem Urlaubssemester
  • Man befindet sich nicht über dem 25 Fachsemester

Werkstudent Semesterferien neben dem Studium, Zeiten und Vergütung

In der Regel darf ein Student während er als Werkstudent agiert nur maximal 20 Stunden die Woche arbeiten. Doch eine besondere Regel gibt es tatsächlich, ein Werkstudent darf in den Werkstudent Semesterferien Vollzeit arbeiten gehen. Wie viel er da verdient ist natürlich immer abhängig vom Arbeitgeber selber. In der Regel kann man davon ausgehen, dass ein Werkstudent zwischen 12 und 15 Euro die Stunde verdient. Das wären im Monat immerhin ca. 1080 Euro. Zusätzlich zum guten Verdienst hat ein Werkstudent noch weitere Privilegien, über die ein normaler Arbeitnehmer nicht verfügt.

Werkstudent Semesterferien und die Privilegien
Nicht nur die Arbeitszeiten sind anders als bei einem normalen Arbeitnehmer, sondern auch die Art der Versicherung. Ist man noch über die Eltern versichert und verdient monatlich nicht mehr als 450 Euro ist man Beitragsfrei. Wird der Betrag von 450 Euro pro Monat überschritten, ist ein Werkstudent verpflichtet Beiträge zur Lohnsteuer sowie zur Rentenversicherung zu leisten. Da das auf dem ersten Eindruck viele Informationen auf einmal sind, haben wir als Übersicht eine kleine Liste erstellt:

  • Bei einem Verdienst von 450 Euro monatlich sind keine Beiträge erforderlich
  • Ab einem Verdienst von 451- 850 Euro monatlich, muss der Werkstudent je nach Verdienst zwischen 5 und 21 Prozent vom Bruttogehalt abgeben
  • Bei einem Verdienst ab 850 Euro monatlich werden 9,35 Prozent vom Bruttogehalt verrechnet.
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