Werkstudent Rentenversicherung

11. Mai 2021laura

Für viele Leute bisher nur ein Begriff ist die Tätigkeit als Werkstudent. Leider hat nicht jeder die Möglichkeit über einen finanziellen Puffer oder die Möglichkeit BAföG zu beziehen. Trotzdem muss irgendwie die Miete gezahlt werden, da viele Studenten hier ins Grübeln kommen, wurden verschiedene Lösungen erfunden. Eine Lösung davon ist die Arbeit als Werkstudent. Der Studierende hat die Möglichkeit in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden die Woche zu arbeiten und in den Semesterferien wird die Arbeit auf Vollzeit gewechselt. Allerdings gibt es hier einige Voraussetzungen um den Job als Werkstudent annehmen zu dürfen, ebenso gibt es aber auch Privilegien, die ein anderer Arbeitnehmer nicht hat, wie zum Beispiel zum Thema Werkstudent Rentenversicherung.

  • Der Studierende hat noch keinen Hochschulabschluss
  • Er ist gerade an einer Hochschule eingeschrieben
  • Man hat noch nicht das 25 Fachsemester überschritten
  • Der Student befindet sich aktuell nicht in einem Urlaubssemester

Werkstudent Rentenversicherung, die Privilegien

Wie bereits erwähnt hat ein Student verschiedene Privilegien wie zum Beispiel im Bereich Werkstudent Rentenversicherung. Während des Studiums ist der Student bei einem 450 Euro Job versicherungsfrei in der Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Hier ist zu beachten das nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient werden dürfen, ansonsten muss man sich selbst versichern.

Werkstudent Rentenversicherung, die Steuern

Als Werkstudent gilt man als normaler Arbeitnehmer und ist somit verpflichtet auch eine Steuerabgabe zu leisten. Wie viel Steuern der Student zahlen muss, liegt an der Lebenssituation des Studenten selbst. Je nach Steuerklasse hat man einen Steuerfreibetrag, welcher bei Überschreitung dann Steuern verlangt. Eine kleine Übersicht haben wir hier:

In Steuerklasse 1 wird man eingestuft, wenn der Student ledig, verwitwet oder getrennt lebt.
In Steuerklasse 4 wird man eingestuft, wenn der Student verheiratet ist.

Werkstudent die Lohnsteuer
Die Frage, die wir jetzt beantworten wollen ist, ob man als Werkstudent eine Lohnsteuer zahlen muss. Bei einer Lohnsteuer geht man von einer Vorauszahlung der Jahreseinkommensteuer aus, welche dann vom Lohn abgezogen wird. Jeder der eine bestimmte Bruttosumme im Jahr erreicht, der ist verpflichtet diesen Betrag zu zahlen. Aktuell liegt der stand bei 9.168 Euro (Stand 2019). Bleibt der Student unterhalb der Grenze, ist er nicht verpflichtet eine Abgabe zu leisten, verdient er allerdings mehr ist er verpflichtet eine Steuer zu zahlen. In der Regel fallen bei einem normalen Werkstudenten keine Steuern an bei den normalen Arbeitszeiten.

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