Werkstudent Lohnsteuer – was bedeutet es ein Werkstudent zu sein?

2. Juni 2021laura

Wer nicht über eine finanzielle Sicherheit durch vorherige Arbeit oder durch die Hilfe der Eltern verfügt, hat entweder die Möglichkeit BAföG zu beziehen oder sich nach einem Job umzusehen. Tatsächlich ist es so, dass nicht jeder Student aus bestimmten Gründen BAföG beziehen kann, daher müssen Sie um die Miete zahlen zu können sich einen Job suchen. Hier kommt der Einsatz des Werkstudenten Jobs. Ein Werkstudent arbeitet in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden die Woche, in den Semesterferien erhöht sich die Arbeitszeit auf Vollzeit, also ungefähr 40 Stunden die Woche. Das Besondere an einem Werkstudenten Job sind bestimmte Privilegien, welche ein normaler Arbeitnehmer nicht hat. Allerdings gibt es auch einige Voraussetzungen, um überhaupt ein Werkstudent zu werden. Je nach Verdienst muss auf die Werkstudent Lohnsteuer geachtet werden.

  • An einer Hochschule eingeschrieben sein
  • Das 25 Fachsemester darf nicht überschritten werden
  • Der Student darf sich nicht in einem Urlaubssemester befinden
  • Es darf kein Hochschulabschluss vorhanden sein

Werkstudent Lohnsteuer, Steuern und Vergütung

Wie bereits erwähnt arbeitet ein Student in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden und in den Semesterferien auf Vollzeit. Während der Vorlesungen kommt man somit auf die 450 Euro monatlich und in den Semesterferien dann auf ca. 1080 Euro. Inwiefern das versteuert werden muss, kommt immer auf den gesamten Betrag im Jahr an. Doch auch eine Werkstudent Lohnsteuer kann gesenkt werden. Wie im normalen Arbeitsleben bestimmt auch hier die Steuerklasse eine große Rolle. Wer ledig, getrennt oder verwitwet lebt, der befindet sich in der Steuerklasse 1. Wer hingegen verheiratet ist, der erhält die Steuerklasse 4 und kann somit an Steuern sparen. Bei dem Stundenlohn spricht man von ungefähr 12 bis 15 Euro die Stunde.

Werkstudent Lohnsteuer, Versicherungen

Wie ein Werkstudent sich versichern muss, ist ähnlich wie bei den Steuern. Je nachdem wie der Student verdient, muss er sich auch versichern. Beträgt der monatliche Verdienst bis zu 450 Euro, ist der Student noch familienversichert. Sobald er allerdings über 450 Euro überschreitet, ist er nicht nur Lohnsteuerpflichtig, sondern muss auch in die Rentenversicherung einzahlen. Um auf Nummer sicher zu gehen, setzen Sie sich mit ihrem zuständigen zusammen und berechnen Sie ihr monatliches sowie das Gehalt eines ganzen Jahres zusammen. Ansonsten können Sie eine böse Überraschung erfahren in Bezug auf Steuern beispielsweise. Zahlen Sie lieber zu viel Steuern und kriegen Sie diese wieder anstatt zu wenig zu zahlen und später diese dann nachzahlen zu müssen.

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