Hat man als Aushilfe Urlaubsanspruch?
Unzählige Menschen der
unterschiedlichsten Personengruppen arbeiten heute als Aushilfe.
Dabei spielt es absolut keine Rolle ob als Rentner, Student, Mutter
in Elternzeit oder der normale Bürger. Die meisten Aushilfen findet
man wohl im Einzelhandel oder der Gastronomie, doch nicht nur da,
auch sind sie beispielsweise in Büros oder auf dem Bau zu finden.
Doch die Frage, ob man als Aushilfe Urlaubsanspruch hat oder auch
wie viele Tage Urlaubsanspruch einem als Aushilfe zustehen, ist für
viele dabei unklar.
Als Aushilfe Urlaubsanspruch, oder nicht?
Die Antwort lautet ganz klar Ja, selbstverständlich hat eine Aushilfe Urlaubsanspruch.
Gesetzlich geregelt, ist das nämlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Das Gesetz unterscheidet hierbei nicht zwischen Vollzeit Arbeiter oder einer Aushilfe. Entscheidet ist nur wie viele Tage man die Woche arbeitet, nicht wie viele Stunden.
Hat man beispielsweise eine Sechs-Tage-Woche, stehen einem hierfür laut Bundesurlaubsgesetz 24 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt dabei allerdings auch, das jede Aushilfe diesen Urlaubsanspruch erst in Anspruch nehmen darf, nach dem man mindestens sechs Monate dort gearbeitet hat.
Arbeitet man zum Beispiel nur vorübergehend am Wochenende, ändert sich auch der zustehende Aushilfe-Urlaubsanspruch.
Nach den geleisteten sechs Monaten dürfte man aber durchaus schon die bisher gesammelten Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Sollte man das Unternehmen eventuell schon vor dieser sechsmonatigen Frist verlassen, bedeutet das allerdings nicht das es keinen Urlaubsanspruch gibt, sondern ist dieser Fall im Bundesurlaubsgesetz wie folgt geregelt:
Hier besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des kompletten Jahresurlaubs. Denn für jeden Monat den man voll gearbeitet und die Urlaubstage zum Beispiel wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht einlösen konnte, stehen einem die Urlaubstage zu.
So lässt sich schlussendlich sagen, stehen einem für jeden voll gearbeiteten Monat die Urlaubstage zu, wann sie dann im Endeffekt eingelöst werden dürfen hängt davon ab, wie lange man dort schon beschäftigt ist.
Im nachstehenden haben wir anhand einer Tabelle einmal für Sie festgehalten, wie so ein Urlaubsanspruch aussehen könnte.
Der Aushilfe Urlaubsanspruch in der Übersicht
- Eine 6-Tage-Woche sind 24 Tage im Jahr und ergibt 2 Tage im Monat.
- Eine 5-Tage-Woche sind 20 Tage im Jahr und ergibt 1,7 Tage im Monat.
- Eine 4-Tage-Woche sind 16 Tage im Jahr und ergibt 1,3 Tage im Monat.
- Eine 3-Tage-Woche sind 12 Tage im Jahr und ergibt 1 Tage im Monat.
- Eine 2-Tage-Woche sind 8 Tage im Jahr und ergibt 0,7 Tage im Monat
- Eine 1-Tage-Woche sind 4 Tage im Jahr und ergibt 0,3 Tage im Monat.
an beispielsweise 3 Wochen lang 2 Tage in der Woche und die letzte Woche 4 Tage würde das 10 Tage im Monat bedeuten. Der Mittelwert würde hier also bei 2,5 Tage die Woche liegen, was laut Bundesurlaubsgesetz als eine 3-Tage-Woche gelten würde und 12 Tage im Jahr wären.