Der Werkstudent Urlaubsanspruch und wie dieser festgelegt wird

5. Juli 2021laura

Viele Studenten die sich in den Semesterferien oder auch nach der Uni mit einem Job etwas dazu verdienen stellen sich die Frage, ob man auch als Werkstudent Urlaubsanspruch hat und wie dieser gegebenenfalls berechnet wird.
Im nachstehenden gehen wir genau auf diese Frage ein und erklären genau wie so ein Werkstudent Urlaubsanspruch aussieht.

Der Werkstudent Urlaubsanspruch und die
gesetzliche Festlegung

Ob ein Werkstudent Urlaubsanspruch hat, können wir ganz klar mit «JA» beantworten.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass auch jeder einzelne Student einen Anspruch auf Urlaubstage hat, die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt dabei natürlich von den geleisteten Arbeitsstunden ab. In der Regel werden auch in einem Arbeitsvertrag für Werkstudenten alle Details und die genaue Festlegung der Urlaubstage festgehalten, damit es später sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Werkstudenten nicht zu unnötigen Konflikten kommt und sich beide Parteien über den Urlaubstage-Anspruch im Klaren sind.
Auch, wenn viele Werkstudenten das nicht wissen, und es leider Gottes auch Arbeitgeber gibt, die diese Unwissenheit ausnutzen, Werkstudenten werden laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) als Teilzeit-Arbeitnehmer gesehen und haben dementsprechend gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage.

Der gesetzliche Mindesturlaub für Werkstudenten

Der Anspruch auf Urlaub richtet sich immer an die geleisteten Wochentage, so sieht das BUrlG vor, das jemand bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 freien Tagen vorsieht und bei einer 5-Tage-Woche 20 freie Tage. Je nach Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag, können es durchaus auch mehr Urlaubstage sein, dürfen aber nicht weniger sein.
In der Regel hat man einen Anspruch auf die ersten Tage, nachdem man bereits 6 Monate im Unternehmen tätig ist.

Wie sieht der Urlaubsanspruch bei Werkstudenten auf Teilzeit aus?

Da die meisten Studenten nur ein paar Stunden die Woche Arbeiten gehen und sich sehr unsicher über Ihren Urlaubsanspruch sind, haben wir im nachstehenden einmal aufgeführt, wie der mindestens Urlaubsanspruch hierbei aussieht.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung sieht das BUrlG folgenden Mindesturlaub vor:

  • 5 Tage Arbeit die Woche = 20 Tage Jahresurlaub
  • 4 Tage Arbeit die Woche = 16 Tage Jahresurlaub
  • 3 Tage Arbeit die Woche = 12 Tage Jahresurlaub
  • 2 Tage Arbeit die Woche = 8 Tage Jahresurlaub
  • 1 Tage Arbeit die Woche = 4 Tage Jahresurlaub


Im Gesetz sind keine Stunden enthalten und es werden ausschließlich die Arbeitstage angerechnet.

Als wichtiger Hinweis!
Auch, wenn der Urlaubsanspruch nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, so steht er einem gesetzlich zu und kann bei Missachtung sogar eingeklagt werden.

Wird der Urlaub bei Werkstudenten bezahlt?

Selbstverständlich wird man auch als Werkstudent für die Urlaubstage bezahlt, der genaue Betrag hängt dabei von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Oftmals arbeiten Studenten unregelmäßig und kommen nicht jeden Monat auf die gleiche Stundenzahl.
Gesetzlich wird die Urlaubsvergütung aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen berechnet.

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