Der Aushilfe Vertrag – Alle wichtigen Details!
Es ist wohl jedem bekannt, was eine Aushilfe ist. Wenn ein Geschäft für Unterstützung hat, aber zum Beispiel nur an einem Tag in der Woche, dann bietet sich das Einstellen einer Aushilfe für genau eben jenem Tag an. In der Regel wird ein Aushilfsvertrag geschlossen, sofern eine eher kurzfristige Beschäftigung, die nicht permanent sein soll, angestrebt ist. Der wichtigste Aspekt ist daher das Zeitpensum, dass die Aushilfe pro Woche in dem Unternehmen beschäftigt wird. Eine Aushilfe kann zum Beispiel ein Schüler, eine Hausfrau / ein Hausmann, Student oder auch ein Rentner sein. Daher kann der Job als Aushilfe auch als ergänzende Tätigkeit verstanden werden, die dennoch an ein paar regeln gebunden ist, aber mehr dazu im Folgenden. Wichtig ist zu Beginn aber noch der Aspekt der Form von einem Aushilfevertrag. Es ist zuässlig, den Aushilfevertrag formlos zu vereinbaren. Sofern jedoch nur ein befristetes Verhältnis als Aushilfe vereinbart worden ist, bedarf es weiterhin der Schriftform.
In Deutschland liegt die Verdienstgrenze bei Aushilfen pro Monat bei 450 Euro Verdienst. Da es sich um keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, werden, anders als bei einer Teilzeitkraft und natürlich auch bei einer Teilzeitkraft keine großen Abzüge vom Bruttogehalt vorgenommen. Es muss zwar eine Abgabe an die Rentenversicherung geleistet werden, allerdings ist dies nicht verpflichtend. So kann sich die Aushilfe durch ein Formular, dass sie selbst und auch der Betrieb unterschrieben haben, von der Abgabe des Rentenversicherungsbeitrages befreien lassen und somit auch keine Abstrichte von brutto auf netto machen müssen. Dies ist, besonders bei Studenten, sehr beliebt.
Wieso ist ein Aushilfe Vertrag überhaupt befristet?
Ein Aushilfe Vertrag ist oft befirstet, da die Aushilfskraft nur als Vertretungskraft dient und die Arbeitszeiten sehr flexibel sind. Die Aushilfe arbeitet, anders als die Voll- und auch Teilzeitkräfte nicht viele Tage in der Woche, sondern zumeist nur ein paar Stunden. Begründet liegt dies darin, dass Aushilfen, wenn es sich bei ihnen um Schüler oder Studenten handelt, hauptamtlich einer anderen Tätigkeit nachgehen und nur am Wochenende oder am frühen Abend im Betrieb als Aushilfe jobben. Da ein Studium und auch die Schullaufbahn nur befristet sind und Betriebe auch gerne für eine gewisse Saison Aushilfen suchen, ist der Aushilfe Vertrag zumeist begrenzt. Manchmal auf drei Monate, manchmal auf zwei Jahre. Das ist individuell und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Arbeitsgeber haben nur für einen bestimmten Zeitraum Bedarf, was eine Aushilfe betrifft. Dementsprechend handeln sie auch. Des Weiteren haben, aufgrund der Vertragsfreiheit, Aushilfen auch unterschiedlich viele Urlaubstage. Ein elementarer Punkt im Aushilfe Vertrag ist natürlich auch der Stundenlohn. Daneben müssen die Vertragspartner angegeben sein, der Vertragsbeginn und natürlich auch dkie Vertragslaufzeit.
Die Kündigungsformalitäten
Wenn ein Aushilfe Vertrag befristet ist, greift Paragraph 15 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Gesetztespassage § 622 Absatz 5 Satz1 Nr.1 BGB besagt indes, dass die Aushilfe in den ersten drei Monaten des Aarbeitsverhältnisses als Aushilfe den Anspruch auf eine firstlose ordentliche Kündigung hat. Aushilfen haben ein reguläres Arbeitsverhältnis und sind daher auch die Nutznießer von den gleichen Rechten wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet in de Praxis, dass Aushilfen die Ansprüche gemäß dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlunggesetz in ungeänderter Art und Weise zustehen. Als besonders wichtiger Punkt gilt, dass sich die Aushilfen besonders auf den tarifvertraglichen und gesetlichen Kündigungsschutz berufen können, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.