Darf man als Werkstudent Kindergeld weiter beziehen?

29. Juni 2021laura

Viele Studenten Suchen sich während des Studiums, eine Tätigkeit um sich etwas Geld nebenbei zu verdienen.
Doch Stellen sich Studenten und deren Eltern oft die Frage wird man als Werkstudent Kindergeld weiter beziehen dürfen?
Dies ist sehr wohl eine wichtige Frage, dieser wir auf den Grund gegangen sind.
Lesen Sie jetzt im nachstehenden, ob ein Werkstudent Kindergeld auch während einer Tätigkeit beziehen darf und wie die Regelung hierfür aussieht.

Werkstudent Kindergeld und die gesetzliche Regelung

Als Werkstudent genießen Sie ganz besondere Privilegien, den für den Staat bedeutet eine Tätigkeit neben dem Studium, dass Sie sich nicht nur theoretisch weiterbilden, sondern gleichzeitig auch praktische Erfahrung in einem Unternehmen sammeln, welches sie gerne unterstützen und fördern.
So kann ein Werkstudent Kindergeld beziehen und gleichzeitig einer Tätigkeit nachgehen.
Wie hoch Ihr Verdienst dabei ist, spielt keine Rolle, solange man als Werkstudent das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Sollten Sie sich innerhalb dieser Zeit beim Freiwilligendienst oder dem Wehrdienst aufgehalten haben, wird einem diese Zeit gutgeschrieben und der Zeitraum des Kindergeld-Bezugs verlängert sich.
Selbstverständlich gibt es als Werkstudent auch Regeln, diese grundsätzlich für den Bezug des Kindergeldes eingehalten werden müssen.

Welche Regeln sollte ein Werkstudent beim Bezug von Kindergeld beachten?

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche Arbeiten, so sieht es die Bestimmung zum Erhalt des Kindergeldes vor, den nur so ist es sichergestellt, das dem Werkstudenten noch ausreichend Zeit zum Lernen bleibt.
Fangen die Semesterferien anspricht natürlich nichts dagegen,
auch einer Tätigkeit nachzugehen, diese 20 Stunden übersteigt.
Sollten Sie diese Grenze als Werkstudent überschreiten, entfällt für Sie der Titel des Werkstudenten und Sie gelten als ganz normaler Arbeiten, der in dem Fall natürlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld oder auch eine Befreiung der Krankenkassenbeiträge hat.
In einem Fall wie diesem müssen sie dann nicht nur für die Krankenkassenbeiträge aufkommen, sondern auch anfallende Steuern bezahlen.

Die Ernsthaftigkeit der Ausbildung muss nachweisbar sein

Werk Studenten und Auszubildende haben nur einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie das Studium oder die Ausbildung auch wirklich und ernsthaft betreiben.
Diese Ernsthaftigkeit muss natürlich so weit nachgewiesen werden können, dass keine Zweifel dabei aufkommen.
Insbesondere bei Ausbildungen, Universitäten oder auch Fernuniversitäten, wo nicht ständig die Anwesenheit kontrolliert wird, ist es deswegen verpflichtend regelmäßige
Leistungsnachweise zu erbringen.
Vielen Studenten ist dieser Nachweis vielleicht auch als «Scheine» bekannt, wie es auch schon beim Erhalt von Bafög der Fall ist.
In besonderen Fällen darf sich die Familienkasse auch Einsicht in Arbeiten holen, um keinen Zweifel der Richtigkeit aufkommen zu lassen.

Dauer der Unterrichtszeit

Liegt die Unterrichts- beziehungsweise die theoretische Ausbildungszeit bei 10 Stunden und mehr liegt für die Behörden ganz klar eine Ernsthaftigkeit der Ausbildung oder dem Studium vor.
Liegt die Zeit allerdings darunter, muss geprüft werden, ob anderweitige Aktivitäten stattfinden, diese förderlich als Unterrichtszeit gewertet werden kann. Anderenfalls muss man die Ernsthaftigkeit auf einer anderen Weise nach Weisen.

Prev Post Next Post