Aushilfe 450 € Basis
Wer keine Möglichkeit hat, Vollzeit arbeiten zu gehen, kann als Aushilfe 450 Basis arbeiten. Oft sind Mütter längere Zeit zu Hause und kümmern sich um den Nachwuchs. Da ein Vollzeitjob mit Kindern nicht so einfach zu bewältigen ist, arbeiten viele Mütter als Aushilfe.
Viele Arbeitnehmer haben ein geringes Einkommen. Sie müssen oft sogar noch einen 450 € Job zusätzlich zum Vollzeitjob annehmen. Dies muss der Arbeitgeber aber genehmigen.
Eine Aushilfe 450 Basis ist eine Beschäftigung, die geringfügig entlohnt wird.
Dabei darf das monatliche Arbeitsentgelt von 450 € nicht überschreiten.
Bei der Aushilfe 450 Basis, muss nicht in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Sie sind also nicht sozialversichert.
Lediglich in die Rentenversicherung muss eingezahlt werden. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich aber der Arbeitnehmer befreien lassen.
Wer als Aushilfe auf 450 € Basis eingestellt ist, ist nicht wie normale Arbeitnehmer, krankenversichert.
Arbeitnehmer müssen sich genau über die Krankenversicherung informieren und sich anderweitig versichern. Eine Familienversicherung über den Ehemann oder die Ehefrau ist in solchen Fällen möglich.
Ab einem monatlichen Verdienst von 451 €, werden vom Arbeitgeber Beiträge an die Krankversicherung abgeführt. Der Arbeitnehmer wird dann, bei einer Krankenkasse angemeldet. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer ist noch kein Mitglied bei einer Krankenkasse.
Bei Krankheit des Arbeitnehmers und Krankheit des Kindes, hat ein Minijober einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch im Fall einer Schwangerschaft und Mutterschaft, hat eine Arbeitnehmerin in einem Aushilfsjob, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung in längeren Krankheitsfällen und auch an Feiertagen. Ihnen steht ebenfalls Krankengeld zu. (siehe EFZG)
Bei einem 450 € Job dürfen 52 Stunden im Monat gearbeitet werden, wenn der Stundenlohn 8,50 € beträgt.
Beträgt der Stundenlohn 10 €, so dürfen nur 45 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Vorteile eines 450 € Jobs
- keine Angaben in der Steuerklärung
- oft flexible Arbeitszeiten
- zusätzliches Einkommen zum eigentlichen Einkommen
- das Arbeitslosengeld kann aufgestockt werden
Nachteile eines 450 € Jobs
- Arbeitgeber muss Nebenerwerb genehmigen
- keine Sozialversicherung
- bei einem Verdienst über 450 €, kein Minijob mehr
Arbeitsvertrag – Aushilfe 450 Basis
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, den es gilt grundsätzlich eine Formfreiheit.
Wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, sollte dieser einige wichtige Punkte enthalten:
- Aufgabenbeschreibung
- Stundenlohn
- Arbeitszeiten
- Kündigunsfristen
- Urlaubstage
- Probezeit
- Krankheit
- Verschwiegenheitspflicht
Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch bei Aushilfe 450 Basis
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaub aller Arbeitnehmer. (§ 3 Abs. 1 BUrlG)
Bei Aushilfe 450 Basis haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Arbeitnehmer nicht.
Die Regelung zur Zahlung von Urlaubsgeld wird oft im Tarifvertrag vereinbart.