Werkstudent Familienversichert

13. Juni 2021laura

Wer als Studierender seinen Job nicht nur als reine Geldquelle nutzen, sondern auch erste Erfahrung im eigenen Berufsfeld sammeln will, der sucht sich am besten einen Job als Werksstudent. Hierbei ist der Begriff gesetzlich geregelt, sodass Privilegien und Pflichten Hand in Hand gehen, wenn man als werkstudent familienversichert bleien will. Vor allem bei der Versicherung können sont höhere Kosten als nötig entstehen oder man fliegt im schlimmsten Fall sogar aus der Familienversicherung. Damit das nicht passiert, und man als werkstudent familienversichert bleibt, erläutern wir in diesem Artikel, an welche Beschränkungen man sich grundsätzlich halten muss.

Rahmenbedingungen für die Mitversicherung bei Familienangehörigen

Bis das 25. Lebensjahr vollendet wurde, braucht sich ein Studierender eigentlich kaum Gedanken über das Thema Krankenversicherung machen: § 10 des 5. Sozialgesetzbuches definiert die Familienversicherung als eine Versicherungsart, welche Familienmitgliedern eine kostenlose Mitversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt. Wer das in Anspruch nehmen möchte, muss sich dabei in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befinden, oder eben gerade ein Hochschulstudium absolvieren.

Wie bei allen anderen Jobs ist auch der Werkstudent an gewisse Verdienstgrenzen gebunden, um als werkstudent familienversichert zu bleiben. 2020 liegt diese bei einem regelmäßigen und monatlichen Einkommen von 455 €. Das gilt vor allem während der Vorlesungszeit. Denn tatsächlich können in der vorlesungsfreien Zeit gleich ganze zwei Monate zum mehr Verdienen genutzt werden. Dies gilt dann nämlich nicht mehr als regelmäßiger Verdienst. Die Arbeitszeiten sind ebenfalls auf 20 Wochenstunden beschränkt, in den Semesterferien sind es dann 40.

Wenn ein Werkstudent sich versichern will, so muss der besserverdienende der Elternteile eine gesetzliche Versicherung besitzen. Hierbei gelten jedoch Ausnahmen, falls der Besserverdienende nicht direkt mit einem selbst verwandt ist oder die Eltern sich geschieden haben. Eine private Absicherung über die Familienversicherung kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Werkstuden in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat. Hierbei darf keiner selbstständig Tätig oder gar gänzlich von der Versicherungspflicht befreit sein, wenn der werkstudent familienversichert ist. Die Mitgliedschaft in einer anderen Versicherung verhindert in diesem Falle eine Familienversicherung.

Was noch zu beachten ist und weitere Tipps

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Unterhaltszahlungen der Eltern genauso wenig zum Verdienst gehören, wie Stipendien oder das BAföG. Darüber hinaus kann Geld gespart werden, wenn eine sogenannte Werbungskostenpauschale geltend gemacht wird. Dies geschieht bei der jeweiligen Einkommensberechnung für die Familienversicherung. Mithilfe dieses finanziellen Hebels sollen, per Definition, alle Ausgaben gedeckt werden, welche vom Bruttolohn abgezogen wurden, um so die Beschäftigung zu sichern. Die Summe ist ziemlich hoch: Auf diese Weise können bis zu 83,33 € monatlich erstattet werden, was sich im Jahr auf etwa 1000 € hochrechnen lässt. Um als Werkstudent nicht in die studentische Pflichtversicherung zu fallen, sollten dabei immer die oben erwähnte Obergrenze für das Einkommen, so wie die Regelungen der Arbeitszeit beachet werden. Hier lohnt es sich den Block zu zücken und alles genau durchzurechnen. Darüber hinaus ist immer wenn der werkstudent familienversichert ist, dieser dazu verpflichtet, selbstständig Auskunft über Veränderungen im Arbeitsleben zu geben. Dazu gehört die Aufnahme aber auch die Beendigung jedes rentenversicherungspflichtigen Jobs.

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