Der Werkstudent Krankenversicherung
Viele Studenten arbeiten heutzutage während ihres Studiums, um sich nicht nur von Pasta und Pesto ernähren zu müssen. Dabei spielt nicht nur das Geld eine Rolle, sondern die vielen Erfahrungen, die Studierende während ihrer Tätigkeiten sammeln. Ein weiterer Grund ist, auch mal über den theoretischen Teil des Studiums hinauszugehen und das echte und praktische Leben kennenzulernen.
Eine Möglichkeit um Geld zu verdienen ist die Werkstudententätigkeit.
Im folgendem Artikel, möchten wir Ihnen wichtige Informationen zum Thema Werkstudent Krankenversicherung geben.
Die Werkstudent Krankenversicherung und die Sozialabgaben
Während Ihrer Werkstudententätigkeit sind Sie von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Ihnen wird lediglich ein kleiner Teil für die Rentenversicherung abgezogen. Damit Sie von den restlichen Abgaben befreit sind, müssen Sie sich an bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen halten.
- Überschreiten Sie nicht die 20 Stunden Regelung. Sollten Sie während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie nicht mehr als Werkstudent sondern als normaler Arbeitnehmer. Bedeutet, Sie sind versicherungspflichtig. Sie verlieren Ihren Status als Werkstudent und erhalten keine Vorteile der Werkstudent Krankenversicherung mehr.
- Sie dürfen nicht mehr als 450€ pro Monat verdienen. Sollten Sie mehr als 450€ verdienen, rutschen Sie automatisch in eine studentische Krankenkasse.
Wenn Sie die zwei Regelungen einhalten, sind Sie von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Die 4 Möglichkeiten für die Werkstudent Krankenversicherung
- Familienversicherung: Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie sich kostenfrei über Ihre Familie versichern. Wenn Sie verheiratet sind, ist eine Versicherung über Ihre*n Ehepartner*in möglich. Bei einer Familienversicherung sind Sie frei von Abgaben.
- Studentische Krankenversicherung: Wenn Sie älter als 25 Jahre sind, sind Sie grundsätzlich über eine studentische Krankenkasse pflichtversichert. Die Mitgliedschaft läuft bis Vollendung Ihres 30. Lebensjahres oder bis Abschluss des 14. Fachsemesters. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 80€.
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: Wenn Sie älter als 30 Jahre sind und die Semestergrenze überschritten haben, müssen Sie sich weiterhin versichern. Sie haben die freie Wahl zwischen den Krankenkassen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann verschieden hoch ausfallen.
- Freiwillige private Versicherung: Wer sich von der studentischen Krankenkasse befreien lässt und sich freiwillig privat versichern möchte, bleibt bis zum 34. Geburtstag in der privaten Krankenkasse für Studenten. Die monatlichen Beiträge variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Ausnahmeregelungen zur Werkstudent Krankenversicherung
Während der Semesterferien dürfen Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist Ihnen erlaubt, während Ihrer vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sollte Ihr Vertrag nur auf 3 Monate befristet ist, dürfen Sie pro Woche mehr als 20 Stunden arbeiten.
Falls Sie einer Tätigkeit nachgehen, die nur während der Abend- und Nachtstunden nachzugehen ist, kann die Krankenkasse auch in diesem Fall eine Ausnahme machen.
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine Genehmigung.